Im Frühjahr 2013 legte das bfu seinen Bericht mit den Ergebnissen der Bewertung vor (bfu-Bericht 68, April 2013). Dies führte zu einer Zwischenüberprüfung durch die Qualitätskontroll- und Qualitätssicherungsbehörden, die den relevanten Akteuren Vorschläge für Maßnahmen vorlegten.
Im Jahr 2005 wurde in der Schweiz der Testführerschein und die zweistufige Ausbildung (2-Phasen) eingeführt. Die für die Überwachung zuständigen Kantone haben ein Qualitätssicherungssystem eingerichtet. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat das Bundesamt für Unfallverhütung (bfu) beauftragt, die Wirksamkeit dieser Massnahmen zu beurteilen.